Nordzypern

Grenzübergänge Zypern

Grenzübergänge Zypern

Wenn Sie EU-Bürger sind, gibt es seit 2003 KEINE Einschränkungen, die Sie daran hindern, die Nord-Süd-Grenze in Zypern zu überqueren. Es steht Ihnen frei, die Grenze zu überqueren und so lange zu verbringen, wie Sie möchten, indem Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Es gibt eine Reihe von Grenzübergängen auf Zypern, die Sie nutzen können:

 

Metehan (auch Agios Dometios oder Kermiya genannt) im Westen von Nikosia:
Ein Kreuzungspunkt, den Sie mit einem Fahrzeug, Fahrrad oder zu Fuß überqueren können.

 

Ledra-Palast/Ledra-Straße und Locmaci im Zentrum von Nikosia:
Dies gilt für Fußgänger, Fahrzeuge und Radfahrer. Nur ein Spaziergang auf die andere Seite der Stadt. 

 

Dhekelia (auch bekannt als Beyarmudu, Pergamon oder Pile):
Diese Grenze kann mit einem Fahrzeug, Fahrrad oder zu Fuß überquert werden.

 

Akyar (auch Strovilia oder Azios Nikolaos genannt) in der British Eastern Sovereign Base Area in Famagusta:
Dieser Kreuzungspunkt befindet sich an der Straße Larnaca-Famagusta und ist für Fußgänger, Fahrzeuge und Radfahrer zugänglich.

 

Yesilirmak (auch bekannt als Limnitis) in der Nähe von Guzelyurt (Morpho):
Dies gilt für Fußgänger, Fahrzeuge und Radfahrer.

 

 

 

VISA FÜR NORDZYPERN


Die Ein- und Abreise nach Nordzypern erfolgt über ausgewiesene Häfen und Grenzübergänge mit einem gültigen Reisepass oder Reisedokument.

 

Die am 23. Oktober 2019 in Kraft getretene Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen und Visa für NORDZYPERN gemäß Artikel 20 und Kapitel 105 des Einwanderungs- und Ausländergesetzes regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern. 

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

 

Für die Bürger der Republik Türkei, die nach TRNZ reisen:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union:

  • Ein gültiger EU-Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich

 

Für Drittstaatsangehörige:

  • Ein gültiger Reisepass ist erforderlich.

 

Für Überfahrten aus Südzypern gelten Visabestimmungen.

HINWEIS: Die Staatsangehörigen der Arabischen Republik Syrien, der Bundesrepublik Nigeria und der Republik Armenien sind verpflichtet, vor Reiseantritt persönlich bei einer TRNZ-Vertretung im Ausland ein Visum zu beantragen.

 

In Bezug auf die Visumanträge:

Es wird empfohlen, Visumsanträge möglichst mindestens einen Monat vor dem geplanten Reisedatum zu stellen. Visa für Bildungszwecke variieren von Land zu Land, aber die Bearbeitung eines Visumantrags kann 2-3 Monate oder länger dauern. Es wird empfohlen, einen Reisepass zu haben, der zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig ist.

 

Ausländer müssen am Einreisehafen der TRNZ Folgendes in ihrem Besitz haben:

  • Ein gültiger Reisepass
  • £ 85 (Sterling Pounds) oder Gegenwert pro Tag, an dem der Besucher bleiben möchte
  • Hin- und Rückfahrt
  • Nachweis der bestätigten Hotelreservierung
  • Für Familienbesuche ein Einladungsschreiben, das Name, Adresse, Telefonnummer und andere Kontaktinformationen vollständig enthält
  • Wenn Sie für eine Hochschulausbildung reisen, ein offizieller Zulassungsbescheid der Universität
  • Wenn Sie auf Geschäftsreise sind, ein offizielles Einladungsschreiben eines Unternehmens in der TRNZ

 

HINWEIS: Der TRNC-Einwanderungspolizist an den Einreisehäfen ist berechtigt, maximal 90 Tage Einreise und Aufenthalt zu gewähren, wenn die Antworten auf seine Fragen zufriedenstellend sind. Besucher, die beabsichtigen, länger als den erlaubten Zeitraum zu bleiben, sollten vor Ablauf des Visums bei der Einwanderungsabteilung des Polizeipräsidiums eine Verlängerung beantragen. Besucher, die länger als das Ablaufdatum bleiben, ohne den Aufenthalt zu verlängern, erhalten im Abfahrtshafen einen Bußgeldbescheid über die "Visumstrafe". Die Geldstrafe wird vom Besucher beim Wiedereintritt in die TRNZ bezahlt.

 

Es liegt im Ermessen des Ministerrats zu entscheiden, welche Drittstaatsangehörigen vor der Einreise nach Nordzypern ein Visum beantragen müssen. In diesem Zusammenhang müssen Staatsangehörige der Republik Armenien, der Bundesrepublik Nigeria und der Arabischen Republik Syrien ein Visum aus Nordzypern beantragen. Repräsentanzen im Ausland, indem sie den Zweck ihres Besuchs in Nordzypern angeben.

Anderen Drittstaatsangehörigen kann an den ausgewiesenen Häfen und Grenzübergängen ein Visum von bis zu 90 Tagen (je nach Besuchszweck) erteilt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie das Land innerhalb der festgelegten Frist verlassen werden, und wenn sie andere in dieser Verordnung festgelegte Bedingungen erfüllen.

Die Aufenthaltsdauer, die an den ausgewiesenen Häfen und Grenzübergängen Nordzyperns gewährt wird, darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Personen, die einen legalen Aufenthaltsstatus im Land haben oder eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 12 haben, benötigen kein Visum. Es liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten an den ausgewiesenen Häfen und Grenzübergängen, die Erlaubnis zur Einreise in das Land zu erteilen. Er ist berechtigt, Belege und Dokumente für den Antrag auf Einreise zu verlangen. Umfassende Kontrollen können von der zuständigen Stelle durchgeführt werden.

 

AUSLÄNDER, DIE GEGEN VORLAGE IHRES REISEPASSES NACH NORDZYPERN EINREISEN, MÜSSEN DAS ABLAUFDATUM IHRES REISEPASSES ÜBERPRÜFEN

 

Die Verordnung über Aufenthaltstitel und Visa, die am 23. Oktober 2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Bürger der Länder, die eine Vertretung in Nordzypern haben, und die Bürger der EU-Länder einen mindestens 2 Monate gültigen Reisepass und die Bürger anderer Länder einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen müssen, um bei der Ankunft ein Visum beantragen zu können das Land.

 

VISA-TYPEN, DIE VON NORDZYPERN ERTEILT WERDEN

 

TOURISTENVISUM

 

Denjenigen, die für einen touristischen Besuch in das Land kommen und in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft übernachten werden, und diejenigen, die zu diesem Zweck eine Wohnung gemietet und dies deklariert haben, kann ein Visum für maximal 30 Tage ausgestellt werden. Wenn sie Dokumente vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass eine vorherige Zahlung für die Unterkunft geleistet wurde, kann ein Visum für bis zu 90 Tage erteilt werden.

Ein Visum von bis zu 60 Tagen kann denjenigen erteilt werden, die zum Zwecke des Familien-/Verwandtenbesuchs in das Land einreisen und sich im Haus eines Verwandten aufhalten.

Ein Visum für bis zu 90 Tage kann denjenigen ausgestellt werden, die zu offiziellen Besuchen, Geschäftstreffen, Konferenzen, Seminaren, Tagungen, Festivals, Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Gesundheitstourismus und ähnlichen Zwecken kommen.

 

PRAKTIKUM, KURS, AUSTAUSCHPROGRAMM, FORTBILDUNGSVISUM

 

Ausländern, die für Praktika, Kurse, Schüleraustauschprogramme und Fortbildungen einreisen möchten, kann ein Visum für bis zu 90 Tage ausgestellt werden, sofern sie die entsprechenden Dokumente vorlegen können.

 

VISUM FÜR DIE ARBEITSERLAUBNIS

 

Es wird Ausländern, die mit einer vorläufigen Genehmigung gemäß dem Gesetz über die Arbeitserlaubnis von Ausländern in das Land gekommen sind, für einen Zeitraum von 30 Tagen gewährt. Die Bürger der Länder, die keine Botschaft, kein Konsulat oder eine andere Vertretung in Nordzypern haben, müssen einen Reisepass besitzen, der noch mindestens 2 Jahre gültig ist, um ein Visum beantragen zu können.

 

VISUM FÜR DIE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

 

Ausländern, die zum Zwecke der Unternehmensgründung in das Land kommen, kann ein Visum für einen Zeitraum von 30 Tagen ausgestellt werden, sofern sie über die Mittel verfügen, um ein Unternehmen zu gründen.

 

AUFENTHALTSERLAUBNIS VISUM


Die folgenden Arten von Visa können Ausländern ausgestellt werden, die in das Land einreisen, um eine der Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zu beantragen.

  • Visum für Familienaufenthaltserlaubnis: Ausländer, die eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen, können bis zu 90 Tage nach ihrer Ankunft ein Visum zu diesem Zweck erhalten.
  • Visum wegen Eigentums an Immobilien: Ein Visum kann bis zu 90 Tagen für diejenigen ausgestellt werden, die über eine Eigentumsurkunde verfügen, aus der hervorgeht, dass sie Immobilien besitzen.
  • Visum für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten: Ausländern, die in das Land kommen, um eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten, kann ein 60-Tage-Visum erteilt werden, wenn sie eine Studentenregistrierungs- oder Vorregistrierungsbescheinigung vorlegen.
  • Visum für Gerichts- und Verwaltungszwecke: Personen, die auf Antrag oder auf Beschluss von Justiz- oder Verwaltungsbehörden in das Land einreisen, kann ein gültiges Visum für die Dauer ihres Dienstes erteilt werden.
  • Visum für wissenschaftliche Forschung: Diejenigen, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken in das Land kommen, können ein gültiges Visum für die Dauer der Forschung erhalten.
  • Visum für Absolventen von Universitäten des Landes: Studenten, die eines der zweijährigen Hochschulprogramme studiert und abgeschlossen haben oder mindestens 3 Jahre in einem der vierjährigen Hochschulprogramme in der TRNZ studiert haben, kann ein Visum mit einer Gültigkeit von dreißig Tagen erhalten.

 

TABELLE DER VISATYPEN UND -BEDINGUNGEN

 

TOURISTISCHER BESUCH: 30 TAGE (BIS ZU 90 TAGE BEI BEZAHLTER HOTELRESERVIERUNG)

 

FAMILIEN- / VERWANDTENBESUCH: MAXIMAL 60 TAGE

 

OFFIZIELLER BESUCH, GESCHÄFTSTREFFEN, KONFERENZ, SEMINAR, TAGUNG, FESTIVAL, MESSE, AUSSTELLUNG, SPORTVERANSTALTUNG, KULTURELLE UND KÜNSTLERISCHE VERANSTALTUNG,
GESUNDHEITSTOURISMUS: BIS ZU 90 TAGE

 

PRAKTIKUM, KURS, AUSTAUSCHPROGRAMM, WEITERBILDUNG: BIS ZU 90 TAGEARBEITSERLAUBNIS VISUM:30 TAGE
VISUM FÜR GESCHÄFTSERLAUBNIS: 30 TAGE


AUFENTHALTSERLAUBNIS VISUM: BIS ZU 90 TAGE

 

 

 

 

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