Nordzypern

Zollbestimmungen der TRNZ

Zollbestimmungen der TRNZ

Die Zollbeamten Nordzyperns sind gegenüber Gegenständen für den persönlichen Gebrauch wie Laptops, iPods, Musikinstrumenten usw. gelassen.

 

Sie müssen lediglich auf die Tabak und Alkoholgrenzen achten. Nachfolgend finden Sie die Freibeträge in der TRNZ.

 

Passagiere dürfen folgende Gegenstände zoll- und abgabefrei mitführen (nur für den persönlichen Gebrauch):

 

Tabakwaren - 400 Zigaretten oder 500 Gramm Rauchtabak

Alkohol - 150 cl Spirituosen, Wein oder Bier

Parfüms - 100 cl Parfüm oder Lotionen (eines davon)

Nichtkommerzielle Waren im Wert von 75 EURO sind kostenlos, für alle darüber hinausgehenden Waren können jedoch Gebühren anfallen

 

Die folgenden Artikel sind kontrollierte Artikel und können weder exportiert noch imporiert werden

 

Kontrollierte Drogen (jeglicher Art)

Schusswaffen und Munition (einschließlich Feuerwerkskörper)

Antiquitäten

Archäologische Güter

Wilde Tiere

 

Bitte achten Sie darauf, nicht zu versuchen Antiquitäten oder archäologische Güter aus Nordzypern zu exportieren. Für das Entfernen solcher Gegenstände drohen hohe Geldstrafen und eine Gefängnisstrafe.

 

 

 

 

 

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