Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der T.R.N.C. hängt von den beabsichtigten Zielen der Gesellschaft ab. Wenn die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wird, Immobilien zu halten, sollte die Gesellschaft nicht von Nicht-T.R.N.C.-Bürgern geführt werden, d.h. die Mehrheit der Aktionäre und Direktoren des Unternehmens sollten keine ausländischen Staatsangehörigen sein.
Für weitere Informationen öffnen Sie bitte den Link zur Anwaltskanzlei Naomi Mehmet &; Partner:
http://www.nmplegal.com/assets/docs/guide-to-forming-a-company-in-northern-cyprus-270815.pdf
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